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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen THINK7 Jan Rüdiger (nachfolgend “Auftragnehmer”) und seinen Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”) über die Entwicklung, An- passung und Bereitstellung von Datenbanken sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder Auftragsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlos- sen.

2. Vertragsgegenstand

2.1. THINK7 erbringt Leistungen zur Entwicklung, Anpassung und Wartung von Datenbanken. Einzelheiten zu Leistungsumfang, technischen Spezifikationen und Fristen werden im jeweiligen Vertrag oder Ange- bot geregelt. Hierbei überträgt THINK7 an den Kunden sowie – sofern vereinbart – mit dem Kunden ver- bundenen Unternehmen auf Dauer:

das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, für seine betrieblichen Zwecke die in den Soft- ware-Überlassungsschein(en) genannten Programme nebst dazugehörigem Dokumentationsmaterial auf der in den Software-Überlassungsschein(en) jeweils bezeichneten Zentraleinheit und den verein- barten Datenerfassungssystemen (Clients) zu nutzen. Für in den Überlassungsscheinen genannten Programme gilt die beigefügte Leistungsbeschreibung. Den Parteien ist bekannt, dass nur die jeweils in im Auftrag aufgeführten Module Vertragsgegenstand sind und nicht alle Programme/Funktionen aus der Leistungsbeschreibung.

2.2. Die in Ziffer 2.1 eingeräumten Nutzungsrechte beschränken sich auf den in den Software-Überlas- sungsschein(en) aufgeführten Einsatzort. Der Kunde informiert THINK7 über Veränderungen des Fir- mensitzes. Umfirmierungen oder Veräußerung der Firma. Dies wird THINK7 schriftlich mitgeteilt.

2.3. Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen und ausdrücklichen Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt:

    • 2.3.1. die überlassenen Programme ganz oder teilweise außerhalb der Europäischen Union (EU) seines im Software-Überlassungsschein aufgeführten Einsatzortes zu kopieren;

    • 2.3.2. diese Programme ganz oder teilweise zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder

    • 2.3.3. die Programme insgesamt oder Teile davon ohne die schriftliche Einwilligung von THINK7 mit Ausnahme der Layouts in irgendeiner Form zu bearbeiten oder zu verändern.

2.4. Soweit zu den überlassenen Programmen Datenbestände (z.B. Dateien, Datenbankmaterial) gehören, sind sie Teil der Software und unterliegen sämtlichen sich auf die Software beziehenden Bestimmun- gen dieses Vertrages. Dies gilt ebenso für neue Releases und Ergänzungen der Software, welche dem Kunden nach Erfüllung der Überlassungspflicht nach Ziffer 1.5 zur Verfügung gestellt werden.

2.5. In Erfüllung ihrer unter Ziffer 1.1 beschriebenen Hauptleistungspflichten übergibt u. übereignet THINK7 dem Kunden:

    • 2.5.1. einen (1) Datenträger mit einer Kopie der ablauffähigen Software des in dem jeweiligen Über- lassungsschein genannten Programms.

    • 2.5.2. einen (1) Datenträger mit einer Kopie des Datenbestands im Sinne von Ziffer 1.4 und maschi- nenlesbaren Dokumentationsmaterialien.

    • 2.5.3. sowie – sofern vereinbart – Dokumentation. Die Installation wird mit einem benannten Mitarbei- ter des Kunden durchgeführt und erklärt.

3. MitwirkungspflichtendesAuftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Ressourcen bereitzu- stellen, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mit- wirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

4. Leistungsänderungen

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Par- teien. Der Auftragnehmer ist berechtigt, daraus resultierende Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

5. VergütungundZahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

5.4. Dem Kunden werden bei Verzug mit Geldschulden Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung gestellt, § 288 Abs. 2 BGB. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens durch eine der beiden Parteien wird damit nicht ausgeschlossen.

5.5. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.6. Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von THINK7.

6. Schutz der Immaterialgüterrechts von THINK7

6.1.  Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die dem Kunden überlassene Software einschließlich et- waiger Kopien Geschäftsgeheimnisse von THINK7 enthält und die vertragsgegenständlichen Pro- gramme Urheberrechtsschutz genießen

6.2.  Der Kunde verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse von THINK7, welche ihm bekannt geworden sind, zu schützen. Die Weitergabe von Daten, Informationen oder Kenntnissen, welche aufgrund dieses Ver- trages erworben wurden, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von THINK7 möglich. In gleicher Weise verpflichtet sich THINK7.

6.3.  Unbeschadet der Nutzungsbeschränkung aus Ziffer 1.3.1. Absatz, ist der Kunde berechtigt von sämtli- chen Komponenten der ihm überlassenen Software je eine tägliche Sicherheitskopie herzustellen, die an einem sicheren Ort aufzubewahren ist.

6.4.  Der Kunde hat die in der überlassenen Software enthaltenen Urheberrechts- und Warenzeichenver- merke unverändert beizubehalten und allen von ihm erstellten Kopien oder Teilkopien, einschließlich der gemäß Ziffer 4.5 erstellten Sicherheitskopien, beizufügen. Der Kunde hat THINK7 auf Anfrage den Aufbewahrungsort jeder Sicherheitskopie schriftlich mitzuteilen.

6.5.  THINK7 weist darauf hin. dass Software mit einem Kopierschutz gegen nicht genehmigte Nutzung, ins- besondere nicht genehmigtes Kopieren, versehen sein kann und die Software im Falle einer solchen vertragswidrigen Nutzung gebrauchsunfähig macht. Darüber hinaus kann die Software Funktionsstö- rungen aufweisen, sofern die Software auf mehr als die vereinbarte Anzahl an Arbeitsplätzen installiert wird.

6.6.  Die vorgenannten Pflichten aus Ziffer 6.1 bis 6.5 gelten zeitlich unbeschränkt, solange die überlassene Software existiert.

7. Schutzrechtsverletzungen

7.1.  Sollte der Kunde durch ein vertragsgemäße Nutzung der Software gewerbliche Schutzrechte oder Im- materialgüterrechte Dritter verletzen und deshalb von diesem dritten Rechtsinhaber zivilgerichtlich in Anspruch genommen werden, erstattet THINK7 seinem Kunden sämtliche von ihm zu tragenden Pro- zesskosten im Sinne von §§ 91 ff. Zivilprozessordnung, soweit er nicht von der Gegenseite aus prozes- sualen oder materiellrechtlichen Gründen Prozesskostenerstattung erhält.

7.2.  THINK7 haftet jedoch in keiner Weise für Kosten aufgrund von Schutzrechtsverletzungen, welche durch einen vertragswidrigen Gebrauch der Software, insbesondere die Verwendung der Programme in vom Kunden veränderter oder bearbeiteter Form verursacht worden sind, es sei denn die Veränderung oder Bearbeitung wurde von THINK7 ausdrücklich und schriftlich als vertragsgemäß anerkannt. Die Haftung von THINK7 nach Ziffer 5.1 entfällt ferner, wenn die Nutzung der Software durch Kunden der von THINK7 vorgegebenen Anleitung und Spezifikation nicht entspricht.

8. AbnahmeundMängelansprüche

8.1.  Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen hat der Auftraggeber die Abnahme unverzüglich durchzuführen. Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, gilt die Leistung als abgenommen.

8.2.  Die Leistungsbeschreibungen der Software sind Gegenstand von Beschaffenheitsvereinbarungen und nicht von Garantien oder Zusicherungen. Erklärungen von THINK7 in Zusammenhang mit diesem Ver- trag enthalten im Zweifel keine Garantien oder Zusicherungen im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Er- klärungen von THINK7 in Bezug auf die Abgabe von Garantien und Zusicherungen maßgeblich.

8.3.  Für Sachmängel der Software haftet THINK7 nach den Regeln des Werkvertragsrechts, vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziff. 8.6. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nut- zung die in der Beschreibung der Funktionalität enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung mehr als unwesentlich auswirkt.

8.4.  Mängelansprüche des Vertragspartners bestehen nicht:

    • 8.4.1.  bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerhebli- cher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Software;

    • 8.4.2.  bei Mängeln, die durch Abweichung von den für die Standardsoftware vorgesehenen und in der Anwendungsdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.

8.5.  Die Mängelrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach Ziff. 8 geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.6.  Dem Vertragspartner stehen keine Ansprüche aus Mängelhaftung zu,

    • 8.6.1.  wenn er die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt,

    • 8.6.2.  wenn die Software auf mehr Arbeitsplätzen installiert wird, als vertraglich vereinbart wurde,

    • 8.6.3.  wenn er die Software unzulässigerweise verändert hat oder durch Dritte hat verändern lassen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist,

    • 8.6.4.  bei Bedienungsversagen durch den Vertragspartner,

    • 8.6.5.  im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Software nicht geeignet sind, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist und dieser bei Übergabe anhaftete, oder

    • 8.6.6.  wenn der Vertragspartner ungeachtet der Empfehlung von THINK7, die Nutzung der Software aufgrund möglicher oder tatsächlicher Mängel einzustellen, diese weiterhin nutzt bevor diese Mängel beseitigt wurden.

8.7.  Soweit ein Mangel vorliegt ist THINK7 zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lie- ferung von neuer mangelfreier Software berechtigt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist THINK7 berechtigt, sie zu verweigern. Die Nacherfüllung darf auch in Form der Lieferung eines neuen Releases der Software erfolgen. Un- wesentliche Mängel können im Rahmen des nächsten Updates, welches THINK7 für die Software im Rahmen des üblichen Geschäftsganges veröffentlicht behoben werden. THINK7 kann die Nacherfül- lung auch verweigern, solange der Vertragspartner seine Zahlungspflichten THINK7 gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.

8.8.  Nach Zugang der Fehlermitteilung durch den Vertragspartner erteilt THINK7 entsprechende Hand- lungsanweisungen zur Fehlerbeseitigung oder -umgehung. Der Vertragspartner wird die Handlungsan- weisungen von THINK7 zur Umgehung oder Beseitigung des Mangels durch kompetentes Personal umsetzen, soweit ihm zumutbar. Führen die Anweisungen nicht zum Erfolg, so wird THINK7 dem Ver- tragspartner mitteilen, ob die beanstandete Software an THINK7 zurückzuschicken ist oder beim Ver- tragspartner von THINK7 im Rahmen einer Fernwartung überprüft wird. Maßnahmen zur Fehlerbeseiti- gung werden werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr erbracht.

8.9.  Der Vertragspartner gibt THINK7 in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung. Mitarbeitern und Beauftragten von THINK7 wird zur Erfüllung der Mängelhaf- tungsansprüche freier Zugang zur Software in Form der Fernwartung gewährt. In dem hierfür erforderli- chen Umfang wird der Vertragspartner die entsprechenden Räume, Geräte, Software, Unterlagen mit ggf. Fehlerbeispielen und Datenmaterial, auch Testdaten, Rechnerzeit sowie Mitarbeiter zur Information rechtzeitig und in geeignetem Umfang zur Verfügung stellen sowie auf Anweisung von THINK7 hin vor der Mangelbeseitigung Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme), Daten, Datenträ- ger, Änderungen etc. entfernen. Sofern möglich, wird der Vertragspartner für THINK7 einen Zugang zur Fernwartung bereitstellen. Die hierfür erforderlichen Verbindungen stellt der Vertragspartner nach An- weisung von THINK7 her.

8.10.  THINK7 ist berechtigt, die Mangelbeseitigung auch durch Dritte ausführen zu lassen. Ersetzte Software wird Eigentum von THINK7.

8.11.  Als Nacherfüllung hat der Vertragspartner, soweit zumutbar, auch eine neue Fassung der Software, die den Mangel nicht mehr enthält zu akzeptieren. Übernimmt der Vertragspartner wegen Unzumutbarkeit eine neue Fassung als Nacherfüllung nicht, bleiben anstelle der Nacherfüllung seine übrigen Rechte unberührt.

8.12.  THINK7 ist berechtigt einen Mangel zu umgehen, wenn der Mangel selbst nur mit unverhältnismäßi- gem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Laufzeit oder das Antwortzeitverhalten der Software nicht erheblich leidet.

8.13.  Zur Nacherfüllung gehört ggf. auch die Lieferung einer ausgedruckten Korrekturanweisung für die vom Mangel etwa betroffene Dokumentation.

8.14.  Ergibt eine Überprüfung, dass ein Fehler nicht vorliegt oder THINK7 diesen im Rahmen der Mangelhaf- tung nicht zu vertreten hat kann THINK7 eine Aufwandserstattung nach den üblichen Stundensätzen zuzüglich notwendiger Auslagen verlangen.

8.15.  Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nacherfüllung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Nacherfüllung durch THINK7 oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Vertragspartner ist dieser nach seiner Wahl berechtigt, entweder den Preis entsprechend herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt).

8.16.  Soweit die Vertragsregelungen zu Voraussetzung und Folgen der Nacherfüllung, der Minderung und des Rücktritts keine oder keine abweichenden Regelungen enthalten, finden die gesetzlichen Vorschrif- ten zu diesen Rechte Anwendung.

8.17.  Die Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz, die mit Mängeln im Zusammenhang stehen, richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs, insbesondere auch in Bezug auf An- sprüche wegen Mängeln und Pflichtverletzungen, sowie deliktische Ansprüche, nach den nachfolgen- den Regelungen Ziff. 8.1 bis einschließlich Ziff. 8.21.

8.18.  Für Schäden haftet THINK7 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen:

    • 8.18.1.  bei Vorsatz,

    • 8.18.2.  bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, wobei die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt ist;

    • 8.18.3.  im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei grober Fahrlässigkeit der sonstigen Erfüllungsgehilfen von THINK7, wobei die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist;

    • 8.18.4.  bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;

    • 8.18.5.  bei Mängeln sowie sonstigen Umständen, die arglistig verschwiegen worden sind oder

    • 8.18.6.  bei Mängeln, deren Abwesenheit garantiert oder soweit eine Garantie für die Beschaffenheit oder eine sonstige Garantie abgegeben worden ist.

    • 8.18.7.  THINK7 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen. Ist der Vertragspartner Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist die Haf- tung jedoch summenmäßig begrenzt auf das doppelte des Überlassungsentgelts ohne Um- satzsteuer. Sie ist dem Grunde nach begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

8.19.  Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von regelmäßigen Sicherungskopien eingetre- ten wäre.

8.20.  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.21.  Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben durch die vorstehenden Regelungen unbe- rührt.

9. Haftung für Rechtsmängel

9.1.  An der Software stehen THINK7 oder Dritten Urheberrechte bzw. urheberrechtliche Verwertungsrechte zu. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Vertragspartner die für die vertragliche Verwendung erfor- derlichen Rechte (Nutzungsrechte) nicht wirksam eingeräumt werden konnten. Bei Rechtsmängeln haf- tet THINK7 entsprechend vorstehend Ziff. 9 vorbehaltlich nachfolgender Regelungen:

9.2.  Der Vertragspartner ist verpflichtet, THINK7 unverzüglich schriftlich und umfassend von der Anspruch- serhebung Dritter in Kenntnis zu setzen. THINK7 ist berechtigt so weit als möglich die alleinige Kontrol- le über die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung und damit verbundene Handlungen auszu- üben. Der Vertragspartner wird THINK7 die erforderliche Unterstützung, Informationen und Vollmacht zur Durchführung der vorgenannten Handlungen gewähren.

9.3.  Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so hat THINK7 in einem für den Vertragspartner zumutbaren Umfang das Recht die Nacherfüllung nach ihrer Wahl da- durch vorzunehmen, dass THINK7 entweder die Software so abändert, dass sie nicht mehr Rechte Dritter verletzt oder die Befugnis erwirkt, dass die Software uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kos- ten für den Vertragspartner vertragsgemäß genutzt werden kann oder dem Vertragspartner einen neu- en Softwarestand (Update, Upgrade, neues Release) mit vertragsgemäßem Funktionsumfang ver- schafft, durch welchen Rechte Dritter nicht verletzt werden oder die Software gegen eine Software aus- tauscht deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Zumutbar für den Vertragspartner sind Funktionsänderungen mit akzeptablen Auswirkungen.

10.Untersuchungs- und Rügepflicht

10.1. Ist der Vertragspartner Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, wird er die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der ggf. vorhandenen Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen THINK7 innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich mitgeteilt werden.

10.2.  Bei der Umschreibung. Eingrenzung. Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Vertragspartner die von THINK7 erteilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls muss der Vertragspartner entsprechende Checklisten von THINK7 verwenden.

10.3.  Der Vertragspartner muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hier- für auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.

10.4.  Während erforderlicher Testläufe ist der Vertragspartner persönlich anwesend oder stellt hierfür kompe- tente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzun- gen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Wartungsarbeiten einzustellen.

10.5.  Der Vertragspartner gestattet THINK7 den Zugriff auf die Software mittels Fernwartung. Die hierfür er- forderlichen Verbindungen stellt der Vertragspartner nach Anweisung von THINK7 her.

10.6.  Der Vertragspartner erteilt den THINK7 Mitarbeitern die notwendigen Zugangsberechtigungen.

10.7.  Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Ziff. 8.1 dargelegten Rü- geanforderungen gerügt werden.

10.8.  Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffen- den Mangels als genehmigt.

11. Gesamthaftung und Rücktritt

11.1.  Die nachstehenden Regelungen gelten für Ansprüche des Vertragspartners außerhalb der Mängelhaf- tung.

11.2.  Für die Haftung von THINK7 auf Schadensersatz gelten die vorstehenden Regelungen Ziff. 6.15 bis 6.20 entsprechend. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung wegen Pflichtverlet- zungen sowie für deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

11.3.  Soweit die Haftung THINK7 gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hin- blick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von THINK7.

11.4.  Der Vertragspartner kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn THINK7 die Pflichtverletzung zu vertreten hat. In den Fällen von Ziff. 6.6., 6.14 (fehlgeschlagene Nacherfüllung etc.), bei Unmöglichkeit sowie bei Verzögerung der Lieferung der Software durch THIN- K7 verbleibt es jedoch allein bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Vertragspartner hat sich bei Pflichtverletzungen einer angemessenen Frist auf Aufforderung von THINK7 hin zu erklären, ob er we- gen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

11.5.  Im Falle des berechtigten Rücktritts des Vertragspartners ist THINK7 berechtigt, für die durch den Ver- tragspartner gezogene Nutzung aus der Anwendung der Software in der Vergangenheit bis zur Rück- abwicklung eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit der Software ermittelt, wobei bei einem Rücktritt wegen eines Mangels ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung der Software aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.

12. Verjährung

12.1.  Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Software, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt vorbehaltlich nachfolgend Ziff. 10.2 ein Jahr, ist der Vertragspartner Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zwei Jahre.

12.2.  Die Verjährungsfrist nach Ziff. 10.1 gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen THINK7.

12.3.  Die Verjährungsfrist nach Ziff. 10.1 gilt nicht in den Fällen von Ziff. 6.17, 6.18 und 6.20; insoweit sind die gesetzlichen Fristen maßgeblich.

12.4.  Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Ver- jährungsbeginn. die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

12.5.  Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Vertragspartner kann in diesem Fall aber die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde.

13.Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1.  Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusam- menarbeit bekannt werden, geheim zu halten.

13.2.  Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der ge- setzlichen Datenschutzbestimmungen.

14.Laufzeit und Kündigung

14.1.  Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

14.2.  Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

14.3.  Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber hat dieser dem Auftragnehmer bereits erbrachte Leis- tungen zu vergüten.

15. Schlussbestimmungen

15.1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2.  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Think7.

15.3.  Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

15.4.  Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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