Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Softwareentwicklung THINK 7
§ 1 Geltung
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Softwareentwicklung (AGBS) sind Bestandteil aller mit THINK 7 geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen in diesem Bereich. Abweichungen von diesen Bedingungen – ins- besondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch THINK 7. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
2. Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
3. Widersprechen Regelungen in mit THINK 7 geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGBs im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
4. Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese AGBs auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss einbezogen werden. THINK 7 kann Änderungen an den AGBs vornehmen. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, fließen die Änderungen in laufende Verträge ein.
§ 2 Leistungspflichten
1. Der Umfang der Leistungen und Lieferungen von THINK 7 ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag oder Angebot. Des Weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen oder Konzeptangeboten.
2. THINK 7 kann Leistungen frei erweitern und Verbesserungen vornehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden.
3. Soweit THINK 7 kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
4. THINK 7 ist berechtigt, vertragliche (Teil-) Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Diese werden dann im Sinne eines Erfüllungsgehilfen tätig. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über THINK 7.
5. Die Leistungsphasen werden von THINK 7 in Absprache mit dem Kunden definiert.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann THINK 7 eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Zudem können sich zeitliche Verzögerungen bezüglich aller nachfolgenden Termine inkl. Fertigstellungstermin ergeben. Die Zeitspannen dieser Folgeverzögerungen können länger sein als die ursächliche Verzugszeitspanne.
6. Erkennt THINK 7, dass die fachliche Feinspezifikation fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird THINK 7 dies dem Auftraggeber schnellstmöglich mitteilen. Der Auftraggeber wird für die Benachrichtigung und Anpassung der fachlichen Feinspezifikation innerhalb einer angemessenen Frist sorgen.
7. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erstellt THINK 7 auf Wunsch des Auftraggebers ein kostenpflichtiges Angebot. Bis zur Klärung der Zusatzleistunge
n kann THINK 7 die Arbeit am Projekt unterbrechen. Bei Ablehnung des Angebots für Zusatzleistungen durch den Auftraggeber bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Zeitplan verändert sich entsprechend der Prüf- und Angebotszeit.
8. Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwands.
9. Jede Leistungsphase nimmt der Kunde gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. THINK 7 ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauf folgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und unverzüglich zu melden. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
10. Das von THINK 7 konkret erarbeitete Ergebnis basiert auf persönlichen, geistigen Leistungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der dieser Leistungen zugrundeliegenden Idee kann nicht gegeben werden.
11. Der Auftraggeber erwirbt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Form. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken / Datenbanken geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Übergabe des Quellcodes oder Developer-Zugriff auf die FileMaker-Files, erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von THINK 7 entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf das Produkt weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Der Auftraggeber darf Rechte nur nach schriftlicher Zustimmung von THINK 7 an Dritte weitergeben.
12. Wird zu der Software ein separater Lizenzvertrag geschlossen, hebt dieser widersprechende Bestimmungen in den AGBs auf. Alle anderen Artikel behalten aber ihre Geltung.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Auftraggeber sichert THINK 7 zu, dass das übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich THINK 7 von allen Ansprüchen frei.
2. Der Auftraggeber wird THINK 7 die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, gibt THINK 7 gegenüber dem Kunden den Zeitpunkt an.
3. Der Auftraggeber wird, sofern nötig, die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen bereitstellen, erwerben oder THINK 7 hierzu beauftragen. Das gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Sache des Kunden, sofern dies nicht abweichend schriftlich und separat mit THINK 7 vereinbart wurde.
4. Bei der Fehlerfeststellung legt der Kunde THINK 7 ein detailliertes Fehlerprotokoll vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.
5. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht THINK 7 zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
Die Gewährleistung für die Fehlerbehebung eines Software-Produkts von THINK 7 ist auf ein Jahr nach Abnahme des Programms begrenzt.
6. THINK 7 hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber im Impressum genannt zu werden. Ferner ist THINK 7 dazu berechtigt, eine Nennung in Presserklärungen, offizielle Projektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet THINK 7 eine Vertragsstrafe in Höhe von 100{ab81e658e9bc59040e1eedc5955cd0adfec969ce000a76f5bec273dd8c0a0397} der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von THINK 7 bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Alle Kopien müssen den Original Copyright- Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
7. Die vom Auftraggeber geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. THINK 7 ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche zu. THINK 7 behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
§ 4 Vertragsangebot, Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
1. Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag, im Angebot oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.
2. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, können Zwischenrechnungen erstellt werden.
3. THINK 7 kann Abschlagsrechnungen am Ende jeder Arbeitsphase stellen.
4. Sämtliche Preise in den Angeboten von THINK 7 verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Datenträger-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vergütung der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges ist THINK 7 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
7. Bei Zahlungsverzug ist THINK 7 berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt. THINK 7 kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als drei Monate in Verzug ist.
8. Der Auftraggeber hat THINK 7 unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenz- verfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die von THINK 7 im Auftrag erstellte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von THINK 7.
§ 7 Datensicherheit, Datenschutz
1. Der Auftraggeber hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch THINK 7 eine Datensicherung der mit der Leistungserfüllung in Zusammenhang stehenden Daten durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen zu sichern. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.
2. Der Auftraggeber wird hiermit gem. §33I des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass THINK 7 seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
§ 8 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an THINK 7 unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter, sowie Datenbestände des Kunden.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung.
1. Gegenansprüche von THINK 7 kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
2. Soweit ein Auftraggeber mit seinen Leistungsverpflichtungen in Verzug ist, kann THINK 7 bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
3. Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistung von THINK 7 oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber , Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG hat THINK 7 nicht zu vertreten und berechtigt THINK 7 ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4. Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von THINK 7 oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von THINK 7 zu vertreten sind, wird THINK 7 unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
§ 10 Haftung
1. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt sowie im Übrigen auch jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss auch für Datenverluste, entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung begrenzt. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter.
2. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt jedoch nicht für Schadenersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten oder arglistigen Täuschung gegenüber THINK 7 begründet werden.
§ 11 Gewährleistung
1. THINK 7 übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfreie Laufen der Software entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.
2. In Gewährleistungsfällen hat THINK 7 wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dies zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der AGB von THINK 7 die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
3. Gewährleistungsansprüche sind THINK 7 in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. THINK 7 kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
§ 12 Schlussbestimmungen, Sonstiges
1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
2. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform.
3. Gerichtsstand ist Lindau. Stand: 28.07.2017
4. Es gilt Deutsches Recht